Diese Übung richtet sich an Studierende des Schwerpunktbereichs 6 (Europäisches und Internationales Recht), steht aber interessierten Studierenden aller Schwerpunkt- und Fachbereiche offen.
Die Übung behandelt schwerpunktmäßig die Bearbeitung von Fällen aus dem Völker- und Europarecht. Hierbei wird der Fokus wiederum aus Zeitgründen auf dem Völkerrecht liegen. Die Übung ist zweigeteilt: Zunächst wird das Völkerrecht behandelt, dann das Europarecht.
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